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Journalistenvisum (D-6) Kuba

Das Visum wird an Journalisten, Korrespondenten, Vertreter der Presse, Radio, Film, Fernsehen und andere ausländische Medienvertreter vergeben.

Es richtet sich an alle Personen die eine zugelassene journalistische Funktion ausüben, unter der Vorraussetzung dass die gleichen Zugangsrechte für Journalisten kubanischer Presseagenturen in ihrem Herkunftsland gelten.

Das Journalistenvisum muss vom Antragsteller im Pressebüro der kubanischen Botschaft  beantragt werden. Sobald die kubanische Botschaft das Konsulat über die Erteilung des Visums informiert, muss der Antragsteller in seinem Konsulat vorstellig werden.

Benötigte Dokumenten für den Antrag eines Journalistenvisums sind:

1.    Ein gültiger Reisepass
2.    Ein aktuelles Passbild
3.    Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
4.    Die Entrichtung der konsularischen Service-Gebühr oder den Nachweis darüber.

 Sollten Sie den Antrag postalisch stellen wollen, benötigen Sie:

1.    Einen gültigen Reisepass
2.    Ein aktuelles Passbild
3.    Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
4.    Einen Nachweis über die entrichtete konsularische Service-Gebühr
5.    Einen vollständig frankierten Rückumschlag zur Rücksendung des Reisepasses.

Wird der Antrag per Post oder über einen Dritten eingereicht ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.

Alle konsularischen Gebühren können vor Ort in bar, per Überweisung und via Bankeinzahlung gezahlt werden, wobei die entsprechenden Nachweise vorzulegen sind. Bargeld was vom Antragsteller per Post zugesand wurde, wird umgehend auf Risiko des Versenders zurückgeschickt.

Um den Status eines Antrags bei der kubanischen Einwanderungsbehörde (de la Dirección de Inmigración y Extranjería) zu klären, kann sich der Antragsteller an sein Konsulat wenden und erfragen wie weit das Verfahren vorangeschritten ist oder ob bereits eine Genehmigung erteilt wurde.

Dieser kurze Blogeintrag ist als Hilfestellung zu betrachten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird immer empfohlen die aktuellen Richtlinien bei der zuständigen kubanischen Botschaft zu erfragen.

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